Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FITTAKT Köln GmbH, Neusser Straße 214, 50733 Köln (nachfolgend „FITTAKT“) und ihren Mitgliedern über die Nutzung der Studios in Köln-Nippes, Köln-Ehrenfeld, Köln-Deutz, Köln-Kalk und Köln-Rodenkirchen. Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
Der Mitgliedsvertrag wird in einem der Studios in Textform geschlossen. Anfragen über diese Website, insbesondere die Anfrage einer Probewoche oder einer Firmenmitgliedschaft, sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst mit beiderseitiger Unterzeichnung im Studio zustande. Mindestalter für einen eigenen Vertragsschluss ist die Vollendung des 16. Lebensjahres; bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten in Textform erforderlich.
§ 3 Leistungen
FITTAKT stellt die Trainingsflächen, Geräte und Kurse im Umfang der gewählten Mitgliedschaft während der veröffentlichten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Mitgliedschaft „Einzelstudio“ berechtigt zur Nutzung des im Vertrag genannten Studios, die Mitgliedschaft „All-Köln“ zur Nutzung aller fünf Studios. Sämtliche Kurse sind ohne Aufpreis enthalten; die Teilnahme setzt eine Buchung voraus und ist durch die Kapazität des Kursraums begrenzt.
FITTAKT darf den Kursplan, die Geräteausstattung und die Öffnungszeiten aus sachlichem Grund anpassen, soweit der Charakter der Leistung erhalten bleibt. Einzelne Kurse können ausfallen; ein Anspruch auf einen bestimmten Kurs, eine bestimmte Kursleitung oder ein bestimmtes Gerät besteht nicht.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Beiträge. Zum Zeitpunkt dieser Fassung betragen sie: Einzelstudio 29,90 € monatlich, All-Köln 39,90 € monatlich, Studierende 24,90 € monatlich, Firmenfitness ab 22 € je Platz und Monat. Die Probewoche ist kostenfrei. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Beitrag ist monatlich im Voraus zum dritten Werktag fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat und stellt die Deckung des Kontos sicher. Kosten einer vom Mitglied verschuldeten Rücklastschrift trägt das Mitglied in tatsächlicher Höhe. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Eine Beitragserhöhung wird mindestens drei Monate vorher in Textform angekündigt. Das Mitglied kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung kündigen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate, bei der Mitgliedschaft für Studierende sechs Monate. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Eine automatische Verlängerung um eine weitere feste Laufzeit findet nicht statt.
Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an das jeweilige Studio genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft trainingsunfähig ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Verlegt das Mitglied seinen Wohnsitz um mehr als 50 km von Köln, endet der Vertrag nach Vorlage der Meldebescheinigung zum Ende des Folgemonats.
§ 6 Ruhezeiten
Das Mitglied kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen für bis zu acht Wochen je Vertragsjahr ruhen lassen. Mit ärztlicher Bescheinigung ist eine Ruhezeit für die Dauer der bescheinigten Trainingsunfähigkeit möglich. Während der Ruhezeit entfällt der Beitrag; die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit.
§ 7 Hausordnung und Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied hält die im Studio ausgehängte Hausordnung ein, nutzt die Geräte bestimmungsgemäß, legt Gewichte nach der Nutzung zurück und benutzt auf Polstern ein Handtuch. Straßenschuhe sind auf der Trainingsfläche nicht zulässig. Ton- und Bildaufnahmen anderer Personen sind untersagt.
Das Mitglied bestätigt, in einem Gesundheitszustand zu sein, der das Training zulässt, und trainiert eigenverantwortlich. Bei Vorerkrankungen empfiehlt FITTAKT eine ärztliche Abklärung vor Trainingsbeginn. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann FITTAKT ein Hausverbot aussprechen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 8 Mitgliedsausweis und Zutritt
Der Zutritt erfolgt über den persönlichen Mitgliedsausweis oder die FITTAKT-App. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar. Bei Verlust ist FITTAKT unverzüglich zu informieren; für einen Ersatzausweis wird eine Pauschale von 10 € berechnet. Plätze aus Firmenmitgliedschaften sind abweichend hiervon zwischen Beschäftigten des Vertragspartners übertragbar.
§ 9 Haftung
FITTAKT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für in Schließfächern verwahrte Wertsachen haftet FITTAKT nur im Rahmen der vorstehenden Regelung. Fundsachen werden drei Monate aufbewahrt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Gesundheitsbezogene Angaben werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung und ausschließlich zur Trainingsbetreuung verarbeitet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
FITTAKT ist ein fiktives Unternehmen. Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Demonstration und begründen keine Rechte oder Pflichten.